Wundern & Wissen

Strafe muss (nicht) sein

Kinder streben nach Wiedergutmachung: Sie lernen am meisten aus einem Fehler, wenn sie gegenüber dem Opfer Abbitte leisten können und es entschädigen müssen


Zwei Personen mit Handpuppen sitzen mit einem Kind am Tisch. Die eine Handpuppe nimmt der anderen ein Spielzeug weg. Was macht das Kind? Hält es sich raus? Nimmt es das Spielzeug dem Dieb und schimpft? Oder spielt es selbst damit, getreu dem Motto: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte?

Dutzende Male hat die Psychologin Katrin Riedl, 35, dieses Experiment gemeinsam mit Kollegen am Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig durchgeführt, mit Spielzeug, Büchern und anderen Gegenständen. Die Forscher waren überrascht, als die Kinder fast immer eine vierte Möglichkeit wählten: Sie gaben dem Bestohlenen das Buch zurück. „Die allermeisten Kinder stellten den Ursprungszustand wieder her“, berichtet Riedl.

Eltern kennen das von kleinen Kindern: Wenn etwas richtig schiefgelaufen ist, haben sie das Bedürfnis, die Zeit zurückzudrehen. Alles soll „wieder gut“ sein, so wie vorher, sozusagen unbefleckt von ihrem Missgeschick oder dem Streit mit den Eltern. Auch in der Leipziger Studie waren die Teilnehmer, die entweder selbst bestohlen wurden oder diese Ungerechtigkeit beobachteten, im Kindergartenalter. Nach Meinung der Forscher deutet das Experiment auf einen grundlegenden Gerechtigkeitssinn hin.

„Kinder achten weniger auf den Täter als auf das Opfer“, analysiert Katrin Riedl. Ihnen sei es wichtiger, dem Opfer zu helfen, als den Täter zu bestrafen. Sogar wenn sie selbst die Bestohlenen sind, begnügen sie sich meist damit, das Spielzeug zurückzuholen. „Der Sinn für wiederherstellende Gerechtigkeit ist offenbar schon sehr früh entwickelt“, so Riedl. Es sei davon auszugehen, dass dieser Sinn auch bei älteren Kindern bedeutsam bleibt.

Eine Erkenntnis, die auch in der Erziehung von Bedeutung ist. Im Kern haben Eltern drei Möglichkeiten, auf ein Fehlverhalten ihres Kindes zu reagieren: Sie können für Wiederherstellung sorgen, sie können Genugtuung einfordern, und sie können strafen. Wenn das Kind zum Beispiel einem anderen das Lineal weggenommen und zerbrochen hat, muss es das Lineal ersetzen (Wiederherstellung), sich entschuldigen (Genugtuung), und es bekommt von seinen Eltern vielleicht zusätzlich eine Strafe.

Die beiden ersten Maßnahmen nehmen das Opfer in den Blick, das für den materiellen Schaden und die Demütigung des Diebstahls entschädigt wird. Die Strafe hingegen bezieht sich auf den Täter, der dadurch zur Einsicht gebracht werden soll. Die Gefahr dabei: Eine Strafe kann von der eigentlichen Tat sogar ablenken. Wenn der Linealdieb aus obigem Beispiel Fernsehverbot erhält, ist das zwar eine Konsequenz aus seinem Fehlverhalten, hängt damit aber nicht zusammen. Im ungünstigen Fall empfindet das Kind die Maßnahme als ungerecht und entwickelt einen Streit mit den Eltern, anstatt seine Tat zu reflektieren.

Erzieher und Pädagogen setzen daher üblicherweise vor allem auf Wiederherstellung und Genugtuung als logische Konsequenzen aus einem Fehlverhalten. Strafen verhängen sie in der Regel nur, wenn Kinder uneinsichtig sind oder sehr grundlegende Regeln gebrochen werden. Diese Praxis bestärkt nun die Studie am Max-Planck-Institut. „Eine Strafe haben Eltern schnell ausgesprochen“, bestätigt Psychologin Riedl. „Aber Kinder lernen mehr dabei, wenn sie dem Opfer etwas Gutes tun.“

Schuld und Sühne

Wer sich danebenbenimmt, muss mit Konsequenzen rechnen. Und die sehen im Prinzip überall ähnlich aus – ob vor Gericht oder am heimischen Küchentisch:

  • Wiederherstellung
    Wer einen Schaden anrichtet, muss ihn ausgleichen. Das geht bei materiellen Dingen leicht: Sie werden zurückgegeben, ersetzt, gereinigt. Zur Wiederherstellung gehört aber auch, dass der Täter die Kosten trägt, die das Opfer aufgrund der Tat hatte. Versteckt der Bruder die Blockflöte der Schwester, muss er sie nicht nur herausrücken, sondern auch die zusätzliche Flötenstunde bezahlen, die die Schwester braucht, weil sie nicht üben konnte.

  • Genugtuung
    Wer jemand anderen schädigt, würdigt ihn dadurch herab. Deshalb gehört zur Wiedergutmachung mindestens eine – ehrliche! – Entschuldigung. Darüber hinaus kann der Täter auch verpflichtet werden, seinem Opfer etwas Gutes zu tun: ihm etwa das Fahrrad zu putzen oder seinen Spüldienst zu übernehmen. Wichtig ist jedoch, dass das Opfer die Hilfe nicht als unangenehm oder als weitere Demütigung empfindet.

  • Strafe
    Im Gegensatz zur Wiederherstellung und Genugtuung, die das Wohl des Opfers im Blick haben, beschäftigt sich die Bestrafung mit dem Täter: Sie soll ihn vor allem zur Einsicht bringen und verhindern, dass er sein Fehlverhalten wiederholt. Deshalb ist eine Strafe auch umso wichtiger (und fällt zumindest vor Gericht umso höher aus), je weniger der Täter bereit ist, seinem Opfer Genugtuung zu leisten. Insbesondere bei schweren Vergehen und wenn jemand gegen grundlegende Regeln des Zusammenlebens verstoßen hat, dient die Strafe auch der Abschreckung gegenüber Dritten.



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